1.2. Gestützt auf ein polydisziplinäres Gutachten der MEDAS Oberaargau vom 13. Februar 2012 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 11. September 2012 vom 1. Oktober 2002 bis 31. August 2007 eine ganze Rente zu. Das Versicherungsgericht hiess die dagegen erhobenen Beschwerden mit Urteil VBE.2012.607/VBE.2012.608 vom 27. August 2013 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück.