1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 13. Juli 2020 aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. -6- 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Gesundheit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten