2. 2.1. Am 8. August 2020 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids und den Erlass der Prämienforderung. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. August 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.