Für die Berechnung der Kompensationszahlung für den Monat März 2020 ist zunächst der versicherte Verdienst von Fr. 2'213.40 pro Monat mit den entschädigungsberechtigten Taggeldern von 22 zu multiplizieren und durch 21.7 zu teilen, was den massgebenden Verdienst ergibt (Fr. 2'213.40 x 22 : 21.7 = Fr. 2'244.00). Vom massgebenden Verdienst ist sodann der Zwischenverdienst (Fr. 1'232.50) zu subtrahieren, woraus der Verdienstausfall resultiert (Fr. 2'244.00 – Fr. 1'232.50 = Fr. 1'011.50). In der Folge ist der Verdienstausfall mit dem Entschädigungssatz zu multiplizieren, um den frankenmässigen Kompensationsanspruch zu erhalten (Fr. 1'011.50 x 80 % = Fr. 809.20).