2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2020 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Zusprache einer Kompensationszahlung im Umfang von siebzehn Taggeldern. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Juli 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: