1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 25. November 2019 beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an. Am 26. November 2019 stellte er ab 22. November 2019 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Die Beschwerdegegnerin richtete in der Folge Taggelder aus. Vom 18. bis 24. März 2020 war der Beschwerdeführer im Zwischenverdienst als Gartenarbeiter tätig. Unter Anrechnung dieses Zwischenverdienstes richtete die Beschwerdegegnerin für den Monat März 2020 eine Kompensationszahlung in der Höhe von zehn Taggeldern aus.