12 Monate) erscheint unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 25. September 2020 durch die Beschwerdeführerin eingereichten Lohnabrechnungen betreffend die Angestellte von März 2019 bis Februar 2020, woraus sich (...) eine durchschnittliche Arbeitszeit von rund 72 Stunden pro Monat ergibt, als nachvollziehbar. Die geltend gemachten Arbeitsausfälle konnten 60 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2020