betriebliche Öffnungszeiten und Lohnabrechnungen) plausibilisiert werden kann. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Oktober 2020, i.S. E GmbH gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau (VBE.2020.322) Aus den Erwägungen