In der Folge holte die IV-Stelle weitere Arztberichte ein; ein Gutachtensauftrag ist nach Lage der beigezogenen IV-Akten (Stand: 5. Oktober 2020) noch nicht erfolgt (IV-act. 120 ff.). -5- 2.3.3. Mit Verfügung vom 12. April 2018 sprach die IV-Stelle der Beschwerdeführerin Hilflosenentschädigungen (Hilflosigkeit leichten Grades) ab Juli 2017 zu (IV-act. 104); diese Leistung bestätigte sie mit Verfügung vom 11. September 2020 (IV-act. 159). Dabei stützte sie sich auf die beiden Berichte zu Abklärungen vor Ort vom 15. November 2018 (IV-act. 83) und vom 12. August 2020 (IV-act. 158).