2.3.2. Die Beschwerdeführerin meldete sich erstmals im Januar 2016 bei der IV- Stelle der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der IV an (IV-act. 1). Nach Abklärungen gelangte die IV- Stelle des Kantons Aargau mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 zum Schluss, die Beschwerdeführerin sei in einer angepassten, sitzenden Tätigkeit 80 % arbeitsfähig und ihr Rentenbegehren infolge des ermittelten Invaliditätsgrads von 34 % abzuweisen (VB 55 ff.; IV-act. 85).