1. 1.1. Die 1994 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 21. Januar 2016 (Datum Posteingang: 3. Februar 2016) bei der IV-Stelle der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die IV-Stelle verneinte in der Folge mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin (Invaliditätsgrad 34 %). Auf deren Beschwerde hin hob das Versicherungsgericht des Kantons Aargau diese Verfügung mit Urteil VBE.2019.84 vom 15. Oktober 2019 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die IV-Stelle zurück.