unten geben. Sie seien bei der Bemessung der Hilfsbedürftigkeit nicht zu berücksichtigen. In diesem Sinne seien die Richtlinien flexibel zu handhaben. Das Bundesgericht wiederum hat im Zusammenhang mit der Kostenübernahme von Inkontinenzmaterial durch die Krankenversicherung in expliziter Abweichung von den 2020 Sozialversicherungsrecht 57