Das Versicherungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten von Fr. 500.00 auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die richterlich festgesetzten Parteikosten von Fr. 500.00 zu bezahlen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Gesundheit - 18 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten