Die somatisch bedingte Behandlungsdauer erscheint – auch mangels anderer Hinweise – als den erlittenen Verletzungen entsprechend. Insgesamt ist das Kriterium daher nicht erfüllt, zumal die bis zum Fallabschluss erfolgten medikamentösen und manualtherapeutischen Behandlungen sowie die ärztlichen Kontrolluntersuchungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_632/2018 vom 10. Mai 2019 E. 10.1; 8C_123/2018 vom 18. September 2018 E. 5.2.3).