Die Behandlung der am 29. Mai 2015 erlittenen Verletzungen (Polytrauma) erfolgte konservativ (VB 7 ZM 1). Bereits ab Ende Oktober 2015, und damit rund ein halbes Jahr nach Unfallereignis, sind – mit Ausnahme einer gastroenterologischen Untersuchung – einzig noch neuropsychologische Abklärungen dokumentiert (vgl. IV-Akten, act. 89.2 S. 4