zu beurteilen. Von Bedeutung sind vielmehr auch Art und Intensität der Behandlung sowie der Umstand, inwieweit noch eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Es muss, gesamthaft betrachtet, eine kontinuierliche, mit einer gewissen Planmässigkeit auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes gerichtete ärztliche Behandlung von ungewöhnlich langer Dauer gegeben sein (Urteil des Bundesgerichts 8C_860/2015 vom 30. Juni 2016 E. 4.4). Die Behandlung der am 29. Mai 2015 erlittenen Verletzungen (Polytrauma) erfolgte konservativ (VB 7 ZM 1).