Beschwerden erklärt werden könne. Retrospektiv sei aufgrund der aktuellen Befunde jedoch davon auszugehen, dass der Versicherte eher bestehende depressive Symptome im Gespräch bagatellisiert habe. Gemäss psychiatrischem Teilgutachten werde denn auch von einer hohen Abwehr ausgegangen und "vor der Angst", sich mit sich selbst auseinanderzusetzen (IV-Akten, act. 89.6 S. 10; 89.7 S. 19 f.).