Betreffend das depressive Leiden habe der Beschwerdeführer bereits im Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchung durch die B. Klinik einen BDI II-Wert von 22 erreicht, was auf eine mittelschwere Ausprägung depressiver Symptome hinweise. Damals sei aufgrund seiner Angaben über eine unauffällige Stimmungslage aber davon ausgegangen worden, dass dieser hohe Punktewert im Rahmen einer Übertreibung der -9-