Andere beschriebene Inkonsistenzen seien zwar nachvollziehbar (z.B. starke schwankende Reaktionszeiten bei computergestützten Aufmerksamkeitsübungen). In der aktuellen Untersuchung habe der Beschwerdeführer aber ein komplett konsistentes und relativ stabiles kognitives Leistungsprofil gezeigt (IV-Akten, act. 89.7 S. 18 f.). Betreffend das depressive Leiden habe der Beschwerdeführer bereits im Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchung durch die B. Klinik einen BDI II-Wert von 22 erreicht, was auf eine mittelschwere Ausprägung depressiver Symptome hinweise.