Zum Beispiel die im B.-Gutachten bemängelte Punktwertabweichung des Gesamt-IQs von 82 im Vergleich zum "Allgemeinen Fähigkeitsindex" von 99 sei bei Betroffenen mit neuropsychologischen Beeinträchtigungen sowie Depressionen geradezu zu erwarten. Sodann seien Inkonsistenzen zwischen Ergebnissen von Tests beschrieben, die nur schwierig miteinander zu vergleichen seien (z.B. TMT A vs. ZST oder SYS, da der TMT A automatisiert erfolge, während bei den anderen ein visueller Abgleich zu erfolgen habe). Andere beschriebene Inkonsistenzen seien zwar nachvollziehbar (z.B. starke schwankende Reaktionszeiten bei computergestützten Aufmerksamkeitsübungen).