3.5.4. Die im Gutachten der B. Klinik erzielten neuropsychologischen Testergebnisse liessen den damaligen Verdacht auf eine Symptomverdeutlichung / Aggravation als nachvollziehbar erscheinen. Die berichteten Inkonsistenzen seien aber kritisch zu hinterfragen. Zum Beispiel die im B.-Gutachten bemängelte Punktwertabweichung des Gesamt-IQs von 82 im Vergleich zum "Allgemeinen Fähigkeitsindex" von 99 sei bei Betroffenen mit neuropsychologischen Beeinträchtigungen sowie Depressionen geradezu zu erwarten.