3.5.2. In neurologischer Hinsicht beständen keine Zweifel an einer stattgehabten milden traumatischen Hirnschädigung. Die Schwere des Schädelhirntraumas sei jedoch am untersten Ende des Spektrums anzusiedeln. In diesem milden Bereich könne nach allgemeiner Erfahrung davon ausgegangen werden, dass längerfristig keine Residuen persistierten, insbesondere nicht ein organisches Psychosyndrom. Bei Persistenz von Beschwerden sei von einer Überlagerung durch Interferenzfaktoren auszugehen, so auch beim Beschwerdeführer, wobei in erster Linie psychische Beschwerden und in zweiter Linie Schmerzen zu nennen seien (IV-Akten, act. 89.5 S. 8 f.).