Eine ausschliessliche Kausalität auf das Schädelhirntrauma zurückzuführender kognitiver Beschwerden und Befunde sei bereits in der Untersuchung Juli 2016 nicht mehr getätigt und die Abnahme der Leistung sei ätiologisch auf eine affektiv-pathologische Komponente zurückgeführt worden. In der letzten Untersuchung von April 2017 sei eine Kausalität nicht mehr beschrieben worden (IV-Akten, act. 54 S. 10). Die im Teilgutachten des B.-Gutachtens beschriebenen und im Rahmen der dortigen gutachterlichen Untersuchung erhobenen Inkonsistenzen seien "konsistent" und legten "zumindest eine Tendenz zu einer nicht optimalen Leistungsbereitschaft nahe".