Die subjektiv beschriebenen kognitiven Einschränkungen seit dem Unfall seien untypisch für die Folge einer milden traumatischen Hirnverletzung. Für den natürlichen Verlauf und nun gut zwei Jahre nach dem erlittenen Unfall wäre zu erwarten gewesen, dass die kognitiven Beschwerden rückgängig seien bzw. sich vollständig erholt hätten. Negative Störwirkungen und Interferenzen durch psychologisch-affektive Phänomene seien zwar prinzipiell möglich, könnten aber nicht die auffälligen Leistungen in den Symptomvalidierungsverfahren erklären. Weder eine depressive Störung noch Schmerzbeschwerden könnten die Leistungen (z.B. im TOMM) derart negativ beeinflussen (VB 6 S. 74).