2.9. Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Eingabe vom 4. Mai 2021, es sei für die Festlegung der unfallbedingten Leistungen der Beschwerdegegnerin auf die Ergebnisse des Gutachtens des ZMB abzustellen. 2.10. Mit Eingabe vom 7. September 2021 legte der Beschwerdeführer den Vorbescheid der IV-Stelle vom 31. August 2021 (IV-Grad: 68 %) ins Recht. -4- 2.11. Die Instruktionsrichterin zog mit Verfügung vom 10. September 2021 bei der IV-Stelle die IV-Akten bei. Dem leistete die IV-Stelle mit Schreiben vom 15. September 2021 Folge. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: