2.7. Mit Eingabe vom 12. April 2021 reichte der Beschwerdeführer das polydisziplinäre Gutachten des Zentrums für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, vom 18. Februar 2021 zu den Akten. Die Instruktionsrichterin hob in der Folge mit Verfügung vom 13. April 2021 die Sistierung des Verfahrens auf und stellte das ZMB-Gutachten den Parteien zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme zu. 2.8. Am 30. April 2021 nahm die Beschwerdegegnerin zum Gutachten Stellung und hielt an ihren Anträgen fest.