2.6. Der Beschwerdeführer informierte mit Eingabe vom 17. Juni 2020 über eine bevorstehende polydisziplinäre Begutachtung durch die SVA Aargau, IV- Stelle, und beantragte die Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen des Gutachtens. Nach Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 23. Juni 2020 sistierte die Instruktionsrichterin das Verfahren mit Verfügung vom 1. Juli 2020 bis zum Vorliegen des von der IV-Stelle Aargau angeordneten Gutachtens.