Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggelder). Gestützt auf das von ihr in Auftrag gegebene polydisziplinäre Gutachten der B. Klinik vom 21. November 2017 stellte sie mit Verfügung vom 12. März 2019 beziehungsweise nach durchgeführtem Einspracheverfahren mit Einspracheentscheid vom 30. Januar "2019" (recte 2020) die Leistungen für Heilbehandlungen und Taggelder per 6. Dezember 2017 ein. Hingegen sprach sie dem Beschwerdeführer wegen einer Integritätseinbusse von 5 % eine Entschädigung von Fr. 6'300.00 zu.