Aus der in Rechtskraft erwachsenen Verfügung der IV-Stelle vom 31. August 2022 geht hervor, dass er basierend auf einem Invaliditätsgrad von 100 % seit dem 1. Juli 2016 weiterhin Anspruch auf eine ganze Invalidenrente habe. Die Verfügung der Invalidenversicherung vom 31. Januar 2022 betrifft den Gesundheitszustand des Ehegatten der Beschwerdeführerin seit dem 1. Juli 2016 und somit Tatsachen, welche sich vor dem Erlass des Einspracheentscheids verwirklicht haben, weshalb diese vorliegend zu berücksichtigen sind.