1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 31. Oktober 2019 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 140 ff.) betrifft den Ergänzungsleistungsanspruch der Beschwerdeführerin, wobei streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin in der EL-Berechnung zu Recht ein hypothetisches Einkommen des Ehegatten der Beschwerdeführerin in der Höhe von jährlich Fr. 42'000.00 berücksichtigte.