2.6. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin die Verfügung der IV-Stelle vom 31. August 2022 betreffend Invalidenrente des Ehegatten der Beschwerdeführerin ein, gemäss welcher die Renteneinstellung per 30. Juni 2016 zu Unrecht erfolgt sei und seit dem 1. Juli 2016 weiterhin Anspruch auf eine ganze Rente bestehe. 2.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. Oktober 2022 wurde die Sistierung aufgehoben und das Verfahrens fortgesetzt. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: