2.3. Mit Vernehmlassung vom 20. Januar 2020 (Poststempel) beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. Mai 2020 wurde das Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid im Verfahren betreffend Aufhebung der Invalidenrente des Ehegatten der Beschwerdeführerin sistiert. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juni 2020 wurde der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin wurde lic. iur. Alexandra Meichssner, Rechtsanwältin, Frick, ernannt.