Mit Verfügung vom 1. April 2019 sprach die IV-Stelle der Beschwerdeführerin ab dem 1. Mai 2014 eine Viertelsrente zu. In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde hob das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.303 vom 20. Januar 2020 die Verfügung der IV-Stelle vom 1. April 2019 auf und wies diese erneut zu weiteren Abklärungen an.