Als Alternative hätte man auch die Meldung der Krankenversicherer, dass sie das Fortsetzungsbegehren gestellt hätten, abwarten können. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass der Kanton nicht mehr unabhängig hätte agieren können und sich von der Meldung der Kassen abhängig gemacht hätte. Zudem würden viele Personen Rechtsvorschlag erheben, obwohl sie genau wüssten, dass der Zahlungsbefehl gerechtfertigt sei. Der Rechtsvorschlag müsse dann zuerst beseitigt werden. Auch wenn sich die Krankenversicherer durch Verfügung selber Rechtsöffnung erteilen könnten, könne das Verfahren, wenn die betroffene Person die Verfügung anfechte, sehr lange dauern.