Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtsverbeiständung bewilligt, und zu seinem unentgeltlichen Vertreter wird lic. iur. Michael Ausfeld, Rechtsanwalt, Zürich, ernannt. Das Versicherungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 31. Januar 2019 aufgehoben und der EL-Anspruch des Beschwerdeführers für die Monate Juli und August 2018 auf je Fr. 694.00 festgesetzt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen.