Gestützt darauf berechnete die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 3. Dezember 2021 den EL-Anspruch des Beschwerdeführers für die Zeit von Dezember 2017 bis August 2018 unter Berücksichtigung der zugesprochenen ganzen Invalidenrente und ohne Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens ab Juli 2018 neu. Für die Monate Juli und August 2018 ermittelte sie einen EL-Anspruch von je Fr. 694.00.