2.8. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 verurkundete die Beschwerdegegnerin eine Verfügung vom 3. Dezember 2021, in der sie den EL-Anspruch des Beschwerdeführers für die Zeit von Dezember 2017 bis August 2018 unter Berücksichtigung der zugesprochenen ganzen Invalidenrente und ohne Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens neu festsetzte, und beantragte ebenfalls die Abschreibung des vorliegenden Verfahrens. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: