2.5. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Q. vom 24. November 2021 ein, mit der ihm rückwirkend ab 1. Dezember 2017 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente zugesprochen wurde. Der Beschwerdeführer beantragte die Abschreibung des EL-rechtlichen Verfahrens und die Zusprache einer Parteientschädigung infolge Obsiegens. 2.6. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Dezember 2021 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2.7. Am 10. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer ein weiteres Dokument zu den Akten.