2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. Oktober 2019 wurden die Akten des invalidenrechtlichen Verfahrens VBE.2017.870 beigezogen und das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Beurteilung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf eine IV-Rente sistiert. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. Mai 2020 wurde das vorliegende Verfahren erneut sistiert, nachdem die Sistierung am 21. April 2020 irrtümlicherweise aufgehoben worden war, und der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, das Versicherungsgericht zu informieren, sobald ein rechtskräftiger Entscheid betreffend seine IV-Rente vorliege.