Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 31. Januar 2019) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer bezieht seit 1. April 1997 eine ganze Invalidenrente. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2017 setzte die IV-Stelle des Kantons Aargau die Rente des Beschwerdeführers auf eine Viertelsrente herab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht letztinstanzlich mit Urteil 8C_833/2018 vom 23. Mai 2019 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zu neuer Verfügung an die IV- Stelle zurück.