Ausserdem ist sie am (…) 2018 bei ihrer Mutter ausgezogen und führt seit dann ihren eigenen Haushalt in S. (…). Bei jungen Erwachsenen zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr wird, wie vorstehend ausgeführt, die Unterstützung durch die Eltern angenommen, wenn ihr steuerbares Einkommen vor Abzug des zusätzlichen Sozialabzugs für tiefe Einkommen nicht über Fr. 24'000.00 liegt, weshalb sie in diesem Fall – gerade wegen der finanziellen Unterstützung – auf dem Antrag der Eltern unter Anrechnung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitgeführt 42 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2019