62 KVG (§ 5 Abs. 2 KVGG). Für Haushalte mit Kindern oder jungen Erwachsenen in Ausbildung, die zusammen mit den Eltern eingestuft werden, kommt neben dem Einkommensabzug ein zusätzlicher Kinderabzug zum Tragen (§ 5 Abs. 4 KVGG). 2019 Sozialversicherungsrecht 41