weise resultierende unterschiedliche Höhe des Invaliditätsgrades. 4. Zusammenfassend wurde mit der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung von Art. 27bis IVV und der geänderten Berechnungsart dem EGMR-Urteil Di Trizio Rechnung getragen. Durch den Wegfall der doppelten Berücksichtigung von teilzeitlicher Erwerbstätigkeit nähert sich die gemischte Methode dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. dem Ziel der Geschlechtergleichbehandlung deutlich an.