7. November 2017 (nachfolgend "Bericht IVV", …), wonach das Ziel der Verordnungsänderung darin liege, die Anforderungen des EGMR an eine nichtdiskriminierende Ausgestaltung der gemischten Methode zu erfüllen; zudem könne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, eine rasche Klärung der Rechtslage sowie eine einheitliche Anwendung der gemischten Methode sichergestellt werden). 2.9.