aAVIV nicht berücksichtigt. Da an die Beschwerdeführerin ausweislich der Akten per 1. August 2017 bereits 12 Abrechnungsperioden Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet wurden (…), verneinte die Beschwerdegegnerin einen weitergehenden Leistungsanspruch daher zu Recht. 42 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2018