rechenbar ist (lit. b), das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt (lit. c) und der Arbeitsausfall voraussichtlich vorübergehend ist und erwartet werden darf, dass durch Kurzarbeit ihre Arbeitsplätze erhalten werden können (lit. d). Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt dabei nach 34 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2018