1209 "(n)achfolgend aufgeführte komplementärmedizinische Verfahren (…) unter den gleichen Bedingungen und Auflagen wie sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP bzw. in der Krankenpflege- Leistungsverordnung KLV definiert sind, im Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2017 auch von der Invalidenversicherung übernommen: Akupunktur, Antroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Ärztliche Klassische Homöopathie, Phytotherapie und Störfeldtherapie (Neuraltherapie nach Huneke). Voraussetzung ist, dass sie durch Ärztinnen und Ärzte mit einer in der KLV definierten Weiterbildung