23bis Abs. 3 IVV dar (AHI-Praxis 3/1997, S. 115 und ZAK 1984 S. 86). 4.2.3. Ebenso wenig kann hier ein durch die nachhaltige Empfehlung der behandelnden Ärzte geschaffenes alleiniges Vertrauen der Eltern in die neue Therapieform als schützenswerter Grund angenommen werden.