Empfehlung der behandelnden Ärzte geschaffenes alleiniges Vertrauen in die neue, im Inland nicht verfügbare Therapieform begründet wurde (Urteil des EVG I 120/04 vom 16. Mai 2006 E. 4.2.1, vgl. auch Urteile des Bundesgerichts I 601/06 vom 12. März 2008 E. 5.5.3 und 8C_800/2009 vom 1. Juni 2010 E. 2.2.2). Des Weiteren wurde auch eine vorgängig ärztlicherseits dringende Empfehlung für die Auslandbehandlung vorausgesetzt (Urteil des Bundesgerichts 2016 Sozialversicherungsrecht 41