Soweit der Beschwerdeführer darauf hinweist, er sei vor dem Sprung informiert worden und habe eine vollständige Schutzausrüstung getragen, weshalb es sich höchstens um ein nicht erfülltes relatives Wagnis handle (…), so kann dem nicht gefolgt werden. Der blosse Umstand, dass bei einer sportlichen Tätigkeit eine Schutzaus- 2017 Sozialversicherungsrecht 49